Paribus-Schriftzug am Empfang

Zwei Wölbern-Hollandfonds verklagen Alfida Treuhand- und Beratungs-GmbH: vorläufiger Streitwert rund 850.000 Euro

Zwei Wölbern-Fondsgesellschaften haben beim Landgericht Hamburg Klage gegen die Alfida Treuhand- und Beratungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft eingereicht. Mit der Klage fordern die Fondsgesellschaften Schadensersatz wegen fehlerhafter und verzögerter Testierung von Jahresabschlüssen in Höhe von rund 850.000 Euro.

Die Wölbern-Fondsgesellschaften Fünfundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (Wölbern Holland 65) und Achtundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG (Wölbern Holland 68) verklagen die Alfida Treuhand- und Beratungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft (Alfida) auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Testate aus dem Jahr 2011. Die Forderungen gegen die Wölbern Invest B.V. wurden in den Jahresabschlüssen beider Fondsgesellschaften nicht wertberichtigt und führten daher zu einer Falschdarstellung der Vermögens- und Ertragslage der Fondsgesellschaften.

Thomas Böcher, Geschäftsführer Paribus Fondsdienstleistung GmbH (Paribus Fondsdienstleistung), erläutert den Sachverhalt: „Mit Übernahme des Fonds- und Assetmanagements für Wölbern Holland 65 und 68 haben wir nach sorgfältiger Sichtung der Unterlagen feststellen müssen, dass bereits im Jahr 2011 die Forderungen gegen die Wölbern Invest B.V. nicht werthaltig waren. Im Ergebnis enthalten die Jahresabschlüsse 2011 wesentliche Fehler, sodass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk bereits zum Zeitpunkt der Erteilung falsch war und nicht hätte abgegeben werden dürfen.“ Die klagenden Fondsgesellschaften sehen in den fehlerhaften Testaten eine Ursache dafür, dass nach Testatserteilung weitere, für die Fonds schadhafte Geldtransfers getätigt werden konnten. „Durch die vorgelegten Testate und den damit erzeugten Schein der Legalität konnten weder die Gesellschafter noch die beteiligten Banken rechtzeitig die unrechtmäßigen Geldentnahmen verhindern“, ergänzt Böcher.

Der vorläufige Streitwert der Klage bemisst sich auf rund 850.000 Euro, die sich mit rund 720.000 Euro auf Wölbern Holland 65 und rund 130.000 Euro auf Wölbern Holland 68 verteilen.

Der Immobilienfonds Wölbern Holland 65 ist in einen Bürokomplex, bestehend aus vier miteinander verbundenen Einzelbaukörpern, im holländischen Zaandam investiert. Das Eigenkapital des Fonds betrug 44 Millionen Euro zzgl. 5 % Agio. An dem Fonds sind insgesamt 1.177 Anleger beteiligt. Der Immobilienfonds Wölbern Holland 68 investiert in ein multifunktionales Gebäude in Hoofddorp/Niederlande. 469 Anleger sind mit einem Eigenkapital von 16,9 Mio. Euro zzgl. 5 % Agio an dem Fonds beteiligt.