Treuhand-Mitarbeiter am Arbeitsplatz

PARIBUS TREUHAND DIENSTLEISTUNG – PARIBUS TRUST | ANLEGERSERVICE

Unser Anlegerservice für Sie – persönlich, kompetent und umfassend

Die Paribus-Treuhandgesellschaften – Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH und Paribus Trust GmbH – sind für Sie da: am Telefon, per E-Mail oder per Brief. Einen Überblick unserer wichtigsten Dienstleistungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt. Viele Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in den FAQs und eine umfangreiche Formularsammlung im Downloadbereich.

Anlegerbetreuung

Wir betreuen Ihren Fondsbeitritt, beobachten für Sie die Entwicklung des Fonds, führen pünktlich die Auszahlungen aus und versorgen Sie mit umfassenden Informationen zu Ihrem Fonds. So erhalten Sie zum Beispiel jährliche Geschäftsberichte und umgehende Anlegerinformationen bei besonderen Vorkommnissen im laufenden Geschäftsjahr. Da Sie als Anleger über die Entscheidungen Ihrer Fondsgesellschaft mitbestimmen können, führen wir Gesellschafterversammlungen mit ordentlichen sowie außerordentlichen Beschlüssen durch. Und natürlich sind wir auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Übertragungen von Gesellschaftsanteilen wünschen.

Wir stehen darüber hinaus in regelmäßigen Kontakt mit Fondsgeschäftsführungen, Beiräten und Assetmanagern der Fondsgesellschaften. Wir sind gut vernetzt und zu jeder Zeit über den Stand Ihrer Fondsgesellschaft im Bilde. Eine offene und transparente Kommunikation ist uns wichtig – mit allen Beteiligten und insbesondere mit Ihnen als Anleger.

Sie haben ein besonderes Anliegen und möchten dazu die Geschäftsleitung der Paribus-Treuhandgesellschaften direkt ansprechen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Stephanie Brumberg

Geschäftsführerin

  • Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
  • Paribus Trust GmbH
Hinrich Wilhelm Otter, Geschäftsführer der Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH und der Paribus Trust GmbH
Hinrich Wilhelm Otter

Geschäftsführer

  • Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
  • Paribus Trust GmbH
Auszahlung

Im Laufe Ihrer Beteiligung wird die Fondsgeschäftsführung auf Grundlage des wirtschaftlichen Verlaufes und der zur Verfügung stehenden Liquidität die Auszahlungen – je nach Fondsgesellschaft teilweise in Abstimmung mit Beiräten – festlegen. Wir informieren Sie rechtzeitig über Auszahlungshöhe und -zeitpunkt. Und überweisen pünktlich auf ein von Ihnen benanntes Bankkonto.

Weitere organisatorische Hinweise zu Auszahlungen finden Sie in den FAQs.

Beitritt

Sobald Sie sich für eine Beteiligung an einem Paribus-Fonds entschieden haben und uns Ihre unterschriebene Beitrittserklärung vorliegt, sind wir Ihr Ansprechpartner, der Ihren Fonds für Sie treuhänderisch verwaltet. Grundlage dafür sind die Gesellschafts- und Treuhandverträge, die Bestandteile der Verkaufsprospekte sind.

Weitere organisatorische Hinweise zum Beitritt finden Sie in den FAQs.

Berichterstattung

Die Fondsgeschäftsführung und die Paribus-Treuhandgesellschaften informieren alle Gesellschafter in regelmäßigen Abständen über relevante Sachverhalte der Fondsgesellschaften. So erhalten Sie Informationen zum wirtschaftlichen Verlauf der Fondsgesellschaft, zu den Objekten des Fonds, zu Märkten, zum Assetmanagement, zur Liquiditäts- und Ergebnisrechnung, zu Auszahlungen und zu steuerlichen Themen – immer als Rückbetrachtung, laufende Berichterstattung und Ausblick. Dies in Form eines jährlich veröffentlichten Fondsgeschäftsberichtes und unterjähriger Gesellschafterinformationen, die Ihnen per Post oder auf Wunsch per E-Mail zugehen.

Vielleicht möchten auch Sie Papier vermeiden und wünschen die Zusendung per E-Mail? Dann schreiben Sie uns an (für Beteiligungen, die bei der Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH geführt werden) oder an (für Beteiligungen, die bei der Paribus Trust GmbH geführt werden).

Beschlussfassung

Der Gesellschaftsvertrag Ihrer Fondsgesellschaft sieht jährliche Gesellschafterversammlungen vor, die in der Regel im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.

Die ordentliche Beschlussfassung sieht unter anderem eine jährliche Genehmigung des Jahresabschlusses sowie eine Entlastung der Vertragspartner – beispielsweise die Fondsgeschäftsführung – vor.

Außerordentliche Beschlussfassungen können zum Beispiel sein:

  • Änderungen des Gesellschaftsvertrages
  • Verkauf des Anlagevermögens

Die Tagesordnungspunkte der Beschlussfassung senden wir den Anlegern in Form einer schriftlichen Einladung zu. Die Beschlussfassung beinhaltet eine Stimmempfehlung der Treuhand sowie der Fondsgeschäftsführung.

Je nach Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages kommen noch andere Beschlusspunkte hinzu. Insgesamt können die Anleger über Fragen, die von erheblicher Bedeutung für die Gesellschaft sind, mit entscheiden. Sie sollten Ihr Stimmrecht ausüben, da Sie als Mitunternehmer Einfluss auf die Entwicklung in Ihrer Fondsgesellschaft nehmen können.

Weitere organisatorische Hinweise zu Beschlussfassungen finden Sie in den FAQs.

Ihnen liegt eine aktuelle Beschlussfassung vor und Sie sind sich unsicher, worüber Sie abstimmen sollen? Sprechen Sie uns an.

Stephanie Brumberg

Geschäftsführerin

  • Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
  • Paribus Trust GmbH
Hinrich Wilhelm Otter, Geschäftsführer der Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH und der Paribus Trust GmbH
Hinrich Wilhelm Otter

Geschäftsführer

  • Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
  • Paribus Trust GmbH
Beschwerdemanagement

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

die Paribus Trust GmbH bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Beschwerden per Post, telefonisch oder per E-Mail an die Gesellschaft zu übermitteln.

Bei allen Beschwerden ist es das Ziel der Paribus Trust GmbH, die Kunden zufriedenzustellen. Wir hoffen natürlich, dass Sie keinen Grund zur Beschwerde haben. Sollte es jedoch einmal dazu kommen, bitten wir Sie, uns Ihre Kontaktdaten, Ihre Anlegernummer (sofern zur Hand), den betroffenen Fonds sowie den Anlass Ihrer Beschwerde zu nennen.

Bei allen eingehenden Beschwerden, egal auf welchem Wege uns Ihre Beschwerde erreicht (telefonisch oder schriftlich), wird dem Beschwerdeführer umgehend der Eingang der Beschwerde bestätigt und die weitere abschließende Bearbeitung der Beschwerde veranlasst. Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung zu Ihrer eingereichten Beschwerde. In der Regel werden wir Ihre Beschwerde innerhalb von 2 – 3 Werktagen bearbeiten. Sollte die Beschwerde nicht innerhalb des genannten Zeitraums endgültig bearbeitet werden können, werden wir Sie umgehend über die weitere Vorgehensweise informieren.

Zuständig für eingehende Beschwerden:

Stephanie Brumberg (Beschwerde-Manager):

Datenschutz

Es ist für uns oberstes Gebot, mit Ihren Daten sorgsam im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzugehen. Details hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Haben Sie zum Datenschutz ein besonderes Anliegen, das Sie uns direkt mitteilen möchten? Sprechen Sie uns an.

Stephanie Brumberg

Geschäftsführerin

  • Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
  • Paribus Trust GmbH
Hinrich Wilhelm Otter, Geschäftsführer der Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH und der Paribus Trust GmbH
Hinrich Wilhelm Otter

Geschäftsführer

  • Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
  • Paribus Trust GmbH
Erbfall, Schenkung und Verkauf

Nicht immer verbleibt die geschlossene Beteiligung über die gesamte Laufzeit der Fondsgesellschaft beim ursprünglichen Zeichner. Denn: Sie kann vererbt, verschenkt oder verkauft werden. Was es bei diesen Anteilsübertragungen zu beachten gibt, lesen Sie in den FAQs unter dem jeweiligen Thema.

Gesellschafterversammlung

Wir laden jeden Gesellschafter in regelmäßigen Abständen zu sogenannten Beschlussfassungen seiner Fondsgesellschaft ein. Diese werden in der Regel in einem schriftlichen Umlaufverfahren einberufen. Sofern es sich um ein schriftliches Umlaufverfahren handelt, haben die Stimmabgaben innerhalb einer Frist von vier Wochen – postalisch, per Telefax oder per E-Mail – zu erfolgen. Als Datum gilt der Posteingangs- bzw. Telefaxeingangsstempel. Alle Stimmen, die nach der Frist eingehen, verlieren ihre Gültigkeit bzw. werden als Enthaltung gewertet. Als Gesellschafter sollten Sie Ihre Stimmabgabe nutzen, um Ihren persönlichen Interessen im Rahmen Ihrer Beteiligung Gewicht zu verleihen.

Weitere organisatorische Hinweise zu Beschlussfassungen finden Sie in den FAQs.

Handelsregister

Das Handelsregister wird beim Amtsgericht jeder Stadt geführt und erfasst alle Personen- und Kapitalgesellschaften, die wirtschaftlich tätig sind. Da die Fonds- bzw. Investmentgesellschaften in der Regel Kommanditgesellschaften (GmbH & Co. KG) sind, werden sie vom Amtsgericht am Hauptsitz der Gesellschaft erfasst.

Weitere organisatorische Hinweise zum Handelsregister finden Sie in den FAQs.

Personendaten

Für eine regelmäßige und fristgerechte Zusendung von Informationen oder zum Beispiel für die Veranlassung von Auszahlungen sind wir auf Ihre aktuellen Kontakt- und Bankdaten angewiesen.

Sollten sich Ihre Daten im Verlauf der Beteiligung ändern, so sind im Downloadbereich hilfreiche Dokumente eingestellt, mit denen Sie uns die aktuellen Daten bitte mitteilen.

Steuern

In den jährlich erscheinenden Fondsgeschäftsberichten finden Sie ein ausführliches Kapitel, das die Punkte Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer aufgreift, die im Rahmen Ihrer Beteiligung zu beachten sind.

Darüber hinaus helfen wir Ihnen gern bei der Beantwortung Ihrer steuerlichen Fragen, so zum Beispiel bei der unterschiedlichen Behandlung von vermögensverwaltend oder gewerblich veranlagten Fondsgesellschaften.

Zur Bewertung Ihrer persönlichen steuerlichen Situation sprechen Sie bitte darüber hinaus Ihren Steuerberater an.

Weitere organisatorische Hinweise zu steuerlichen Fragen finden Sie in den FAQs.

Video-Chat

In regelmäßigen Abständen bieten wir Ihnen zukünftig persönliche Sprechzeiten mit Suzanna Artmann, Geschäftsführerin Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH und Paribus Trust GmbH, in Form eines Video-Chats an.

Die Themen und Termine werden wir hier in Kürze bekanntgeben. Zur Einwahl in den Video-Chat benötigen Sie dann lediglich einen PC mit einer Internetleitung und eine Webcam, sofern Sie Ihr Bild im Rahmen des Chats an uns übertragen möchten.

Zweitmarkt

Geschlossene Fonds werden als langfristige Anlage konzipiert. Trotzdem ist die Handelbarkeit der Beteiligungen für viele Anleger sehr wichtig.

Ihre persönliche Situation erfordert es, dass Sie Ihre Paribus-Beteiligung am Zweitmarkt anbieten möchten? Sprechen Sie uns an und wir erörtern die Möglichkeiten.

Stephanie Brumberg

Geschäftsführerin

  • Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
  • Paribus Trust GmbH
Hinrich Wilhelm Otter, Geschäftsführer der Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH und der Paribus Trust GmbH
Hinrich Wilhelm Otter

Geschäftsführer

  • Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
  • Paribus Trust GmbH