Das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) gibt vor, dass der Nettoinventarwert (NAV) der Investmentgesellschaft und daraus abgeleitet der Nettoinventarwert je Anteil mindestens einmal jährlich ermittelt wird. Dazu werden die Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft bewertet, um die Höhe des Vermögens der Investmentgesellschaft festzustellen. Der Nettoinventarwert ergibt sich, indem die Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft vom Vermögen der Investmentgesellschaft abgezogen werden.