Gewerbeimmobilie

Gebäude für das nicht produzierende Gewerbe und für die Verwaltung des produzierenden Gewerbes. Dazu gehören Büro- und Verwaltungsgebäude, Beherbergungsimmobilien, Senioreneinrichtungen, Handelsimmobilien, Freizeitimmobilien sowie Gewerbe- und Technologieparks. Bewertungstechnisch werden auch Mehrfamilienhäuser mit einem mehr als 50%igen gewerblichen Nutzungsanteil als Gewerbeimmobilien angesehen. Dienen Grundpfandrechte auf Gewerbeimmobilien als Kreditsicherheit, so ist der Wert der belasteten Gewerbeimmobilie in regelmäßigen Abständen zu überwachen. Nach § 20a VI KWG darf der Abstand nicht größer als ein Jahr sein.

Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon