Beirat

Als Beirat versteht man ein Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger vertritt. Er wird von den Anlegern gewählt und von der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft bestellt. Der Beirat unterstützt und berät die Geschäftsführung nicht im Tagesgeschäft, sondern in wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik.