• Vollmacht Stimmabgabe

Wen kann ich zur Abgabe meiner Stimme bevollmächtigen und was muss ich dafür tun?

Die Gesellschafter sind berechtigt, sich bei der Beschlussfassung durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Mitgesellschafter, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner, in gerader Linie Verwandten, einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Finanzberater oder eine mit einer schriftlichen Vollmacht versehene und zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist für jedes Verfahren der schriftlichen Beschlussfassung neu zu erteilen und vorzulegen. Bei der Bevollmächtigung an eine dritte Person geben Sie dem von Ihnen bestimmten Vertreter die Weisung, wie Sie zu den einzelnen Punkten abstimmen möchten. Alternativ übergeben Sie das Stimmrecht ohne Weisung und dann entscheidet der Bevollmächtigte nach eigenem Ermessen in Ihrem Namen.

Zur Bevollmächtigung einer dritten Person benötigen wir von Ihnen eine Auskunftsvollmacht. Bitte füllen Sie hierzu das dafür vorgesehene Formular aus und senden Sie es uns unterschrieben ausschließlich auf dem Postweg zu. 

Auskunftsvollmacht