• Verpfändung/Abtretung - Anzeige
  • Verpfändung/Abtretung - Zustandekommen
  • Verpfändung/Abtretung - Beteiligung als Sicherheit

Muss ich eine Verpfändung/Abtretung den Paribus-Treuhandgesellschaften gegenüber anzeigen?

Ja, denn wir erhalten entweder von Ihnen oder von Ihrem Sicherungsnehmer eine Verpfändungs-/Abtretungsanzeige und eine Kopie des Kreditvertrages/der Sicherungsvereinbarung.

Wir (Drittschuldner) werden dann dem Sicherungsnehmer gegenüber die entsprechende Drittschuldnererklärung abgeben, die Verpfändung/Abtretung in unseren Unterlagen erfassen und die entsprechenden Rechte beachten.

Wie kommt eine Verpfändung zustande?

Die Verpfändung kommt zustande, sofern der Verpfändungsnehmende (z. B. die kreditgebende Bank) Ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Sicherheit akzeptiert. Zur Prüfung benötigt die Bank in der Regel den Hauptprospekt und eine Kopie Ihrer Beitrittserklärung.

Entscheidet die kreditgebende Bank, dass die Beteiligung als Sicherheit gewertet werden kann, wird zwischen der Bank (Sicherungsnehmer) und Ihnen als Kommanditisten (Sicherungsgeber) ein entsprechender Kredit-/Pfandvertrag geschlossen. Dieser Vertrag dient dann als Verpfändungserklärung.

Kann ich meine Beteiligung als Sicherheit verpfänden/abtreten?

In welcher Form eine Beteiligung verpfändet/abgetreten werden kann, regelt der Gesellschaftsvertrag Ihrer Fondsgesellschaft. Die Regelung kann je nach Fondsgesellschaft abweichen. Der Gesellschaftsvertrag ist im Verkaufsprospekt unter gleichlautendem Kapitel abgedruckt.

Sie haben diesbezüglich zu den Regelungen Ihrer Fondsgesellschaft eine Frage? Sprechen Sie uns an.

Stephanie Brumberg

Geschäftsführerin Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH

Tel. +49 (40) 88 88 00 6-281

E-Mail: stephanie.brumberg@paribus.de