- Verkauf - Gebühren
- Verkauf - Käufer
- Verkauf - Übertragungszeitpunkt
- Verkauf - Rückwirkung Kaufvertrag
- Verkauf - Anlegerkreis
- Verkauf - Vorraussetzung
Entstehen für den Verkauf Gebühren? Wenn ja, wer hat diese zu übernehmen?
Bitte kontaktieren Sie uns im Vorwege, um die genauen Gebühren zu erfragen.
Stephanie Brumberg
Geschäftsführerin Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
Tel. +49 (40) 88 88 00 6-281
E-Mail: stephanie.brumberg@paribus.de
Was muss ich als Käufer beachten?
Als Käufer und somit als (zukünftiger) Anleger eines geschlossenen Paribus-Fonds müssen Sie sich gemäß Geldwäschebekämpfungsgesetz (GWG) gegenüber den Paribus-Treuhandgesellschaften legitimieren. Bitte kontaktieren Sie uns im Vorwege, damit wir das entsprechende Legitimierungsverfahren mit Ihnen abstimmen können.
Stephanie Brumberg
Geschäftsführerin Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
Tel. +49 (40) 88 88 00 6-281
E-Mail: stephanie.brumberg@paribus.de
Was muss hinsichtlich des Übertragungszeitpunktes beachtet werden?
Verkäufe (Anteilsübertragungen) werden steuerlich erst mit dem Datum des wirtschaftlichen Übergangs wirksam. Dieses Datum kann der Tag des Vertragsschlusses oder ein in der Zukunft liegender Zeitpunkt sein.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Übertragung die gesellschaftsvertraglichen Vorschriften eingehalten werden müssen. Bitte informieren Sie sich vorab insbesondere bezugnehmend auf den Übertragungszeitpunkt.
Können Kaufverträge auch rückwirkend gelten?
Nein. Da Verkäufe (Anteilsübertragungen) steuerlich erst mit dem Datum des wirtschaftlichen Übergangs wirksam werden, können rückwirkende Übertragungen im Rahmen der steuerlichen Ergebniszurechnung grundsätzlich nicht anerkannt werden. Das Datum des wirtschaftlichen Übergangs kann der Tag des Vertragsschlusses oder ein in der Zukunft liegender Zeitpunkt sein.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Übertragung die gesellschaftsvertraglichen Vorschriften eingehalten werden müssen. Bitte informieren Sie sich vorab insbesondere bezugnehmend auf den Übertragungszeitpunkt.
Besteht die Möglichkeit, meine Anlage im Anlegerkreis anzubieten?
Wir erhalten aus dem Kreis der Gesellschafter regelmäßig Kauf- und Verkaufswünsche, sodass wir einen direkten Kontakt unter den Anlegern herstellen können. Sie haben einen Kauf- oder Verkaufswunsch? Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre Treuhandgesellschaft.
Ich möchte meine Beteiligung verkaufen. Was muss ich beachten und wie finde ich einen Käufer für meine Beteiligung?
Voraussetzung ist, dass Sie hierfür einen Übertragungs- bzw. Kaufvertrag aufsetzen. Wir sind Ihnen hierbei jederzeit gern behilflich und stellen Ihnen einen Mustervertrag, den wir mit Ihren persönlichen Daten füllen können, gern zur Verfügung. Des Weiteren teilen Sie uns bitte Vorname, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Käufers mit – wir führen diese Informationen in dem Kaufvertrag mit auf.