- Schenkung - Gebühren
- Schenkung - rückwirkende Übertragung
- Schenkung - Übertragungszeitraum
- Schenkung - steuerliche Aspekte
- Schenkung
Entstehen für die Schenkung Gebühren? Wenn ja, wer hat diese zu übernehmen?
Die Gebühren hängen von den im Gesellschaftsvertrag genannten Regelungen ab. Bitte kontaktieren Sie uns im Vorwege, um die genauen Gebühren zu erfragen.
Per E-Mail
info@paribus-treuhand.de (für Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH) oder
info@paribus-trust.de (für Paribus Trust GmbH)
Sie wünschen einen direkten Kontakt zur Geschäftsleitung?
Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr (ausgenommen sind Feiertage).
Stephanie Brumberg
Geschäftsführerin Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
Tel. +49 (40) 88 88 00 6-281
E-Mail: stephanie.brumberg@paribus.de
Per Telefax
Rund um die Uhr erreichen Sie uns per Telefax unter +49 40 8888 00 6-265.
Oder nutzen Sie gern auch unser allgemeines Kontaktformular.
Können Schenkungen auch rückwirkend übertragen werden?
Nein. Da Schenkungen (Anteilsübertragungen) steuerlich erst mit dem Datum des wirtschaftlichen Übergangs wirksam werden, können rückwirkende Übertragungen im Rahmen der steuerlichen Ergebniszurechnung grundsätzlich nicht anerkannt werden. Das Datum des wirtschaftlichen Übergangs kann der Tag des Vertragsschlusses oder ein in der Zukunft liegender Zeitpunkt sein.
Was muss hinsichtlich des Übertragungszeitraumes beachtet werden?
Schenkungen (Anteilsübertragungen) werden steuerlich erst mit dem Datum des wirtschaftlichen Übergangs wirksam. Dieses Datum kann der Tag des Vertragsschlusses oder ein in der Zukunft liegender Zeitpunkt sein.
Wie wirkt sich die Schenkung steuerrechtlich aus?
Zur Bewertung Ihrer persönlichen steuerlichen Situation sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an. Generell gilt, dass Vermögensgegenstände, die verschenkt werden, der Schenkungsteuer unterliegen.
Was muss ich tun, wenn ich meine Beteiligung verschenken möchte?
Voraussetzung ist, dass Sie hierfür einen Übertragungs- bzw. Schenkungsvertrag aufsetzen. Wir sind Ihnen hierbei jederzeit gern behilflich und stellen Ihnen einen Mustervertrag, den wir mit Ihren persönlichen Daten füllen können, gern zur Verfügung.
Des Weiteren teilen Sie uns bitte Vorname, Name, Geburtsdatum und Anschrift des Beschenkten mit – wir führen diese Informationen in dem Schenkungsvertrag mit auf.