- Identifizierung
Warum muss ich mich identifizieren lassen?
Die Beitrittserklärung kann nur angenommen werden, wenn der Anleger ordnungsgemäß gemäß den Regelungen des Geldwäschegesetzes (GWG) identifiziert wurde. Geldwäsche ist ein Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem anderer Länder. Mit der ordnungsgemäßen Identifikation wird dies ausgeschlossen.