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Ist eine gemeinsame Eintragung ins Handelsregister für Eheleute möglich?
Nein, ins Handelsregister können Gesellschafter nur einzeln eingetragen werden, da bei einer gemeinsamen Ehegattenzeichnung aus der Beitrittserklärung nicht ersichtlich ist, in welchem Verhältnis die Ehegatten die Zeichnung und damit die Beteiligungshöhe tatsächlich splitten. Es kann also bei einer gemeinsamen Zeichnung von Eheleuten nur ein Ehepartner mit der Gesamtbeteiligungshöhe im Handelsregister eingetragen werden.
Wann kann ich mich eintragen lassen und was kostet die Eintragung?
Die Eintragung ist während der Laufzeit Ihrer Beteiligung zu jedem Zeitpunkt möglich und gilt ab Tag der Eintragung und somit nicht rückwirkend.
Es entstehen Ihnen Kosten für die notarielle Beglaubigung, die Sie selbst tragen müssen. Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach Ihrer eingetragenen Haftsumme – also in der Regel Ihrer Beteiligungseinlage in Euro. Die aktuelle Gebührenordnung erfragen Sie bitte bei dem für Sie zuständigen Notar.
Ich befinde mich im Ausland. Wo kann ich meine Unterschrift beglaubigen lassen?
Je nach Gesetz des jeweiligen Staates variieren die Vorgaben. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt oder im Internet, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Was passiert, wenn ich mich in das Handelsregister eintragen lasse?
Wählen Sie die Form der Eintragung in das Handelsregister, werden Sie Direktkommanditist und übernehmen die Haftung für die Gesellschaft im Außenverhältnis – und zwar maximal in der Höhe Ihrer Beteiligung. Dies bedeutet, dass im Fall einer etwaigen Haftung der Fondsgesellschaft die Gläubiger direkt auf die im Handelsregister eingetragenen Gesellschafter zugehen können.
Wählen Sie die treuhänderische Beteiligung über die Paribus-Treuhandgesellschaften, spricht der etwaige Gläubiger zunächst die Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH bzw. Paribus Trust GmbH an, die sich dann im nächsten Schritt bezüglich der Haftung an Sie als Gesellschafter wendet.
Wenn Sie uns als Treuhänder mit der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister beauftragen möchten, füllen Sie bitte die dafür vorgesehene Einwilligungserklärung Ihrer Fondsgesellschaft aus und senden Sie sie uns unterschrieben und notariell beglaubigt auf dem Postweg zu.
Je nach Landesgesetz kann die Beglaubigung anstatt von einem Notar auch von einer dafür bestimmten Amtsperson vorgenommen werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt.
Bitte sprechen Sie uns auch persönlich an, damit wir die Formalien direkt klären können.
Stephanie Brumberg
Geschäftsführerin Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
Tel. +49 (40) 88 88 00 6-281
E-Mail: stephanie.brumberg@paribus.de
Welche Stellung habe ich als Zeichner?
Durch Ihren Beitritt zur Fondsgesellschaft sind Sie Gesellschafter und somit Mitunternehmer einer Kommanditgesellschaft geworden. Sie haben die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten der Beteiligung an dieser Gesellschaft: als Direktkommanditist (eingetragen in das Handelsregister) oder treugeberisch über die Paribus-Treuhandgesellschaften (Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH bzw. Paribus Trust GmbH).