• Erbfall - Verkauf / Schenkung
  • Erbfall - Ehegatten
  • Erbfall - steuerliche Auswirkungen
  • Erbfall -Kommanditist im Handelsregister
  • Erbfall - Übergangszeit
  • Erbfall - Übertragung

Ich möchte meinen Fondsanteil an meine Tochter als Erbin auszahlen. Soll ich ihn selbst verkaufen oder sollte das lieber später meine Tochter tun?

Zur Bewertung Ihrer persönlichen steuerlichen Situation sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an. Hierbei muss ggf. die jeweilige Einkommenssituation der Erbin bzw. des Verkäufers/des Schenkenden berücksichtigt werden.

Geht eine Beteiligung, die zu Lebzeiten von beiden Ehepartnern gezeichnet wurden, im Sterbefall automatisch ganz an den hinterbliebenen Ehepartner über?

Nein. Um auszuschließen, dass der Anteil des Verstorbenen auch an weitere noch vorhandene Erben vererbt worden sein könnte (zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Erbfolge an die Kinder), benötigen wir für den Übergang an den hinterbliebenen Ehepartner zunächst den Erbnachweis. Nach der Mitteilung des Sterbefalls werden die Auszahlungen, der Schriftverkehr und auch die Stimmrechte bis zur Klärung der Rechtsnachfolge gemäß Gesellschaftsvertrag für die gesamte Beteiligung der Ehegatten gesperrt. Der hinterbliebene Ehegatte kann somit in dieser Zeit seine Gesellschafterrechte nicht ausüben. Allenfalls sein Informationsrecht bleibt bestehen und kann jederzeit telefonisch oder schriftlich bei uns angefragt werden. Nutzen Sie hierfür bitte das allgemeine Kontaktformular

Hat die Erbschaft steuerliche Auswirkungen?

Zur Bewertung Ihrer persönlichen steuerlichen Situation sprechen Sie bitte Ihren Steuerberater an. Generell gilt, dass Vermögensgegenstände, die vererbt werden, der Erbschaftsteuer unterliegen.

Der verstorbene Kommanditist war im Handelsregister eingetragen. Hat dies auch Auswirkungen auf mich als Erben?

Der Erbe ist von Gesetz her Rechtsnachfolger mit gleichen Rechte und Pflichten wie der verstorbene Gesellschafter. Ebenso besteht für den Erben auch die gesetzliche Verpflichtung, die sich hieraus ergebende Änderung in der Zusammensetzung der Gesellschafter zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Wir sind Ihnen hierbei gern behilflich.

Was geschieht mit meiner Beteiligung in der Zeit zwischen dem Erbfall und der Übertragung auf den Erben?

Zwischen Erbfall und Übertragung auf den Erben ruht das Stimmrecht des verstorbenen Gesellschafters. Die Auszahlungen und etwaigen Gewinne verbleiben auf dem Treuhandkonto und werden nach Übertragung auf den Erben auf das Konto des dann neuen Gesellschafters überwiesen.

Ich bin Erbe einer Beteiligung. Welche Unterlagen werden für eine Umschreibung auf meinen Namen benötigt?

Erben müssen sich durch Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheines oder einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls eines notariellen Testamentes oder Erbvertrages oder eines Erbnachweises entsprechend § 35 GBO legitimieren. Die Fonds- bzw. Investmentgesellschaft kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, sofern sich aus den vorgelegten Unterlagen nicht zweifelsfrei die Erbfolge ergibt.

Unterlagen, die wir benötigen, auf einen Blick:

  • Ausfertigung des Erbscheins oder des beglaubigten Testamentes mit Eröffnungsprotokoll
  • Geburtsdatum des Erben
  • Anschrift des Erben
  • Aktuelle Bankverbindung des Erben
  • Wohnsitzfinanzamt, Steuernummer und Identifikationsnummer des Erben

Sollte ein Testamentsvollstrecker bestellt sein, benötigen wir zusätzlich Folgendes:

  • Testamentsvollstreckerzeugnis im Original oder eine bankbestätigte Kopie
  • Beglaubigte Ausweiskopie des Testamentsvollstreckers
  • Eine Weisung, auf wen die Beteiligung übertragen werden soll