- Ehegatten - steuerliche Vorteile
- Ehegatten - Scheidung
- Ehegatten - Übertragung
Haben Ehegatten, die eine Beteiligung gemeinsam zeichnen, steuerliche Vorteile?
Nein, eine gemeinsame Beteiligung von Ehegatten hat keine steuerlichen Vorteile.
Zur Bewertung Ihrer persönlichen steuerlichen Situation sprechen Sie bitte auch Ihren Steuerberater an.
Gehört bei einer Scheidung automatisch jedem Ehegatten die Hälfte der Beteiligung, wenn diese zuvor gemeinsam gezeichnet wurde?
Bitte setzen Sie sich hierzu telefonisch mit uns in Verbindung. Gern sprechen wir mit Ihnen und klären die Details in einem Vorabgespräch.
Kontakt:
Stephanie Brumberg
Geschäftsführerin Paribus Treuhand Dienstleistung GmbH
Tel. +49 (40) 88 88 00 6-281
E-Mail: stephanie.brumberg@paribus.de
Ist eine gemeinsam gezeichnete Beteiligung jederzeit ganz auf einen der Ehegatten übertragbar?
Ja. Voraussetzung ist, dass Sie dafür einen Übertragungsvertrag aufsetzen. Wir sind Ihnen hierbei jederzeit gern behilflich und stellen Ihnen einen Mustervertrag, den wir mit Ihren persönlichen Daten füllen können, gern zur Verfügung.