• Beschlussfassung - Enthaltung
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Entstehen mir Nachteile, wenn ich mich enthalte?

Nein, es entstehen Ihnen als Gesellschafter keine Nachteile. Stimmenthaltungen zählen sowohl bei einer Präsenz-Gesellschafterversammlung als auch bei einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren bei der Beschlussfähigkeit mit, gelten aber für die Ermittlung der Mehrheit als nicht abgegebene Stimmen. Bei einer Enthaltung muss Ihnen bewusst sein, dass die im Rahmen der Beschlussfassung erzielten Abstimmungsergebnisse für alle Anleger der Fondsgesellschaft einheitlich umgesetzt werden. Wir empfehlen Ihnen, von Ihrem Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen.

Muss ich an den Beschlussfassungen teilnehmen und meine Stimme abgeben?

Die Teilnahme ist nicht verpflichtend und ist den Gesellschaftern freigestellt. Allerdings muss Ihnen als Gesellschafter bewusst sein, dass die im Rahmen der Beschlussfassung erzielten Abstimmungsergebnisse für alle Anleger der Fondsgesellschaft einheitlich umgesetzt werden. Eine nicht abgegebene Stimme gilt weder für die Beschlussfähigkeit noch für die Ermittlung des Abstimmungsergebnisses.