Anlegerbetreuung
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist personell so strukturiert, dass sie die ihr gemäß KAGB zugewiesenen Funktionen und Aufgaben wie u. a. Portfoliomanagement, Risikomanagement, Interessenkonfliktmanagement, Liquiditätsmanagement und Bewertungen vollumfänglich selbst wahrnehmen kann. Für bestimmte Aufgabenbereiche bedienen wir uns allerdings Unternehmen mit Spezialexpertise, um von ihnen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft hat dabei sichergestellt und wird im Fall weiterer Auslagerungen sicherstellen, dass die Übertragung von Leistungsbereichen auf externe Dienstleister im Einklang mit den Vorgaben des § 36 KAGB erfolgt.
Die Anlegerbetreuung hat die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft an die Treuhandgesellschaft Paribus Trust GmbH ausgelagert.
Berichts- und Aufsichtswesen
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH unterliegt Meldepflichten, die sich aus dem KAGB bzw. dem KWG ergeben.
Das dezidierte Berichts- und Aufsichtswesen erfüllt die aufsichtsrechtlichen Erfordernisse und unterscheidet Meldungen, die gegenüber der BaFin anzuzeigen sind, und Meldungen, die an die Anleger adressiert werden. Letztere beinhalten insbesondere die Erstellung von Jahresberichten sowie die Ermittlung und Erstellung von Nettoinventarwerten.
- Die Jahresberichte der geschlossenen Alternativen Investmentfonds werden im Fondsportfolio jeweils zum 30. Juni eines Jahres als Downloaddokument veröffentlicht.
- Die Nettoninventarwerte der geschlossene Alternativen Investmentfonds werden im Fondsportfolio als Downloaddokument veröffentlicht. Für die Wertermittlung wird regelmäßig als Stichtag der 31. Dezember eines Jahres zugrunde gelegt.
Die Meldungen, die an die BaFin zu leisten sind, sind zum Beispiel eine etwaige Änderung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages der Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Anzeige bei einem Wechsel des Geldwäschebeauftragten oder die Anzeige von etwaigen Auslagerungen.
Beschwerdemanagement
Das Beschwerdemanagement hat die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft an die Treuhandgesellschaft Paribus Trust GmbH ausgelagert.
Hierfür hat die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ein Verfahren zur angemessenen und unverzüglichen Bearbeitung von Beschwerden im Unternehmen eingeführt und in den Unternehmensabläufen verankert. Dieses Beschwerdemanagement erfüllt die rechtlichen Anforderungen.
Die Abläufe entwickeln wir stets weiter und nutzen hierfür auch die an uns herangetragenen Hinweise, um unsere Prozesse und Vorgehensweisen kontinuierlich zu optimieren.
Für Ihre etwaige Beschwerde nutzen Sie bitte einen der nachfolgenden Wege zur Kommunikation mit der Paribus Trust GmbH:
- Die Paribus Trust GmbH bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Beschwerden per Post, telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln.
- Bei allen Beschwerden ist es das Ziel der Paribus Trust GmbH, die Kunden zufriedenzustellen.
Wir hoffen natürlich, dass Sie keinen Grund zur Beschwerde haben. Sollte es jedoch einmal dazu kommen, bitten wir Sie, uns Ihre Kontaktdaten, Ihre Anlegernummer (sofern zur Hand), den betroffenen AIF sowie den Anlass Ihrer Beschwerde zu nennen. Nutzen Sie hierfür auch gern das Kontaktformular.
Bei allen eingehenden Beschwerden wird dem Beschwerdeführer umgehend der Eingang der Beschwerde bestätigt und die weitere abschließende Bearbeitung der Beschwerde veranlasst. Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung zu Ihrer eingereichten Beschwerde. In der Regel werden wir Ihre Beschwerden innerhalb von 2 bis 3 Werktagen bearbeiten. Sollte die Beschwerde nicht innerhalb des genannten Zeitraums endgültig bearbeitet werden können, werden wir Sie umgehend über die weitere Vorgehensweise informieren.
Zuständig für eingehende Beschwerden:
Stephanie Brumberg (Beschwerde-Manager):
Fondskonzeption
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH übernimmt die Konzeption der geschlossenen AIF (Publikums- und Spezial-AIF) der Paribus-Gruppe. Wir entwickeln die Investitionsidee und bilden für das Investitionsvorhaben eine gesellschaftsrechtliche Struktur. Hierzu zählt auch die Entscheidung über die Investitionskriterien und die Anlagebedingungen. Hierbei sind Fondskalkulation, Erstellung von Sensitivitätsanalysen, Klärung sämtlicher rechtlicher und steuerliche Anforderungen an den AIF und die Darstellung von Risiken und Chancen wesentliche Bestandteile. Die Ausgestaltung des AIF ist im Verkaufsprospekt (nur Publikums-AIF) und in den wesentlichen Anlegerinformationen veröffentlicht.
Als Voraussetzung für den Markteintritt des Publikums-AIF werden die Anlagebedingungen und der Verkaufsprospekt der BaFin zur Genehmigung eingereicht.
Geldwäscheprävention
Geldwäsche ist ein Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem Strafrecht anderer Länder. Mit der ordnungsgemäßen Identifikation des Anlegers gemäß den Regelungen des Geldwäschegesetzes (GWG) wird dies ausgeschlossen.
Die Einhaltung der Richtlinien des GWG hat die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft an die Treuhandgesellschaft Paribus Trust GmbH ausgelagert.
Interessenkonfliktmanagement
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH initiiert und verwaltet geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF) für private, semiprofessionelle und professionelle Investoren. Wir arbeiten im Prozessverlauf der gesamten Wertschöpfungskette eines AIF mit einer Vielzahl von externen Vertragspartnern sowie verbundenen Unternehmen zusammen. Widerstreitende Interessen können sich innerhalb und zwischen den Geschäftsbereichen, anderen Unternehmen der Paribus-Gruppe, externen Geschäftspartnern, Geschäftsführern und Mitarbeitern der Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie den verwalteten AIF und deren Anlegern ergeben.
So lösen wir Interessenkonflikte
Interessenkonflikte werden in der Form gelöst, dass
- den von der Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten AIF und deren Anlegern eine faire Behandlung zukommt,
- den Anlegern möglichst kein Risiko einer Schädigung entsteht und
- keine sachfremde Interessen die Entscheidungen unserer Mitarbeiter beeinflussen.
Dafür haben wir organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die oben genannten Vorgaben als Mindeststandards zu gewährleisten.
Etwaig eintretende Interessenkonflikte werden von uns in einer Art und Weise gehandhabt, dass sie den hohen Standards von Integrität und Loyalität entsprechen. Um jede Art von scheinbarem und tatsächlichem Fehlverhalten zu vermeiden und um sicherzustellen, dass diese Standards eingehalten werden, arbeiten wir kontinuierlich daran, Interessenkonflikte aktiv, frühzeitig und vorausschauend zu identifizieren und zu bewältigen.
So vermeiden wir Interessenkonflikte
Zur Vermeidung bzw. Behebung oder Verminderung von potenziellen oder tatsächlichen Interessenkonflikten haben wir organisatorische Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählen insbesondere:
- eine klare interne Funktionstrennung – sowohl auf Ebene der Geschäftsleitung als auch auf Mitarbeiterebene –,
- eine ständige Überwachung der gesamten Geschäftstätigkeit der Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft durch das Risikomanagement und die (externe) Compliance-Abteilung sowie
- eine laufende Überprüfung durch die interne Revision.
So dokumentieren wir Interessenkonflikte
Identifizierte Interessenkonflikte werden unabhängig von ihrem tatsächlichen Vorliegen oder nur denkbarem Eintreten durch das Interessenkonfliktmanagement dokumentiert und regelmäßig überwacht.
So gehen wir mit nicht vermeidbaren Interessenkonflikten um
Nicht vermeidbare Interessenkonflikte werden wir den Anlegern in den jeweiligen Verkaufsunterlagen offenlegen.
Portfoliomanagement
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH bündelt im Portfoliomanagement alle Tätigkeiten, die mit der Verwaltung der AIF und der jeweiligen Investitionsobjekte einhergehen. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der Investitionskriterien bei der Auswahl und dem Erwerb der Investitionsobjekte sowie deren bestmögliche Verwertung zum Ende der Laufzeit zur Erreichung des Investitionszieles. Ebenso aber auch die Finanzierung durch Eigen- und/oder Fremdkapital, die optimale Verwaltung des Vermögens während der Laufzeit des AIF und das Liquiditätsmanagement. Sämtliche Maßnahmen des Portfoliomanagements werden mit der Verwahrstelle abgestimmt.
Wichtig hierbei: Die Zuständigkeiten innerhalb der Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft sind so strukturiert, dass das Portfoliomanagement strikt vom Risikomanagement getrennt ist – und zwar bis zur Ebene der Geschäftsführung.
Risikomanagement
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat auf Grundlage der KaMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften) und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2131 /2013 ein Risikomanagement-System implementiert, das die folgenden Prozesse beinhaltet:
- Festlegen einer Risikostrategie bzw. eines Risikoprofils
- Risikoidentifikation
- Risikokategorisierung
- Risikobewertung und Limitierung
- Risikosteuerung
- Risikoüberwachung
- Risikoberichterstattung
Hierdurch identifizieren, messen, bewerten und steuern wir die Risiken der AIF – und zwar die tatsächlichen und die potenziellen Risiken. Dies ermöglicht uns in jeder Bewirtschaftungsphase des AIF einen umfänglichen Überblick der risikorelevanten Faktoren und versetzt uns laufend in die Lage, situationsabhängige Entscheidungen zu treffen. Es beinhaltet auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Vergütungspolitik
Das Vergütungssystem der Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist entsprechend dem § 37 Abs. 1 KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) geregelt.
Die wesentlichen Auszüge aus der Organisationsanweisung zum Vergütungssystem in der jeweils aktuellen Fassung stehen Ihnen nachfolgend als Download bereit.
Vergütungssystem 2025
Nachhaltigkeit
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH berücksichtigt im Rahmen von Anlageentscheidungen für die verwalteten AIF wie auch fortlaufend während der Investitionsdauer von bestehenden Anlagen etwaige Risiken, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) stehen. Dies betrifft insbesondere die Risiken, die sich aus den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ableiten lassen.
Nachhaltigkeitsrisiken wirken auf alle bekannten Risikoarten ein und stellen dabei keine eine eigene Risikoart dar, sondern werden als Teilaspekt den bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko oder operationelles Risiko zugeordnet und in den Verkaufsprospekten bei der Ermittlung der Risikoausmaße berücksichtigt. Sie können sich verstärkend auswirken und tragen dann mitunter wesentlich zum Gesamtrisikoprofil eines AIF bei.
Vor diesem Hintergrund ist die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken als Teil unserer Gesamtrisikostrategie im Risikomanagement verankert. Ziel ist es, das Eintreten dieser Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die betroffenen Vermögensgegenstände zu minimieren. Hierbei stehen wir in einem laufenden Prozess der in regelmäßigen Abständen zu einer Überprüfung der Angemessenheit und weiteren Ausbildung der Methoden und Verfahren zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Nachhaltigkeitsrisiken führt.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht in vollem Umfang. Die notwendigen Informationen, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen aus Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten notwendig sind, sind im Markt noch nicht in vollem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität verfügbar. Die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft wird interne Strategien einrichten, um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umfassend zu berücksichtigen.
d.i.i. 44. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG: Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gem Artikel 10 SFDR (Stand 28.04.2025)
Paribus München Taunusstraße (AIF): Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß Artikel 10 SFDR (Version 2) (Stand: 04.04.2025)